Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
Nalbach

Abwasserzweckverband Nalbach
Menü

Abwasser

Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Nalbach

Die kaufmännische Geschäftsbesorgung und die technische Betriebsführung des Abwasserzweckverbandes der Gemeinde Nalbach liegt in den Händen der Gemeinde Nalbach und dem Wasserzweckverband der Gemeinde Nalbach. Deshalb legen wir große Sorgfalt darauf, dass nur das ins Abwasser gelangt, was dort auch hingehört.

Abwasseranlage Abwasserzweckverband der Gemeinde Nalbach

Zweck des Abwasserzweckverbandes ist es, Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Fäkalien von den in der Gemeinde Nalbach gelegenen Grundstücken zu sammeln und den Anlagen der Abwasserbehandlung zuzuführen oder in den Vorfluter einzuleiten. Ihm obliegt die Fremdwasserentflechtung und Förderung der Nutzung von Regenwasser.

Der Abwasserzweckverband nimmt alle der Gemeinde obliegenden Aufgaben nach § 50 und 50a des Saarländischen Wassergesetzes in der Fassung Bekanntmachung vom 03.März 1998 (Amtsblatt S. 306ff), sowie nach der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Nalbach in der jeweils gültigen Fassung wahr.

In 2004 erfolgte die Neubewertung der Abwasserentsorgungsanlagen durch ein Ingenieurbüro in Saarbrücken. Die technische Grundlage für die Neubewertung bildete das Abwasserkataster sowie weitere Angaben des Tiefbauamtes der Gemeinde Nalbach über Baulose, Baukosten und Baujahre.

Der Bewertung liegt eine Kanalnetzlänge von 64,9 km zugrunde, die sich auf 1.804 Haltungen verteilt. Bachverrohrungen wurden insoweit berücksichtigt, als sie bei Trennsystemen überwiegend die Funktion eines Regenwasserkanals übernehmen.

Standorte der Kläranlagen

Das gesamte Kanalnetz des Abwasserzweckverbandes der Gemeinde Nalbach ist an die Abwasseranlagen des EVS angeschlossen. In die Kläranlage Dillingen werden die Abwässer der Ortsteile Nalbach, Piesbach, Körprich und Bilsdorf eingeleitet. 

Kein Abfall ins Abwasser

Leider ist es immer noch so, dass unsere abwassertechnischen Anlagen mit Abfälle belastet werden, die in den Müll gehören. Beispiele sind Essensreste, Binden, Zigarettenkippen. Die Anlagentechnik kann durch solche Fremdstoffe Schaden nehmen. Wasserlösliche Stoffe wie Medikamente können zudem in den Wasserkreislauf gelangen und sich dadurch einer nachträglichen Entsorgung entziehen. Entsorgen Sie daher keinen Müll über das Abwasserleitungssystem und schützen Sie damit unser wichtigstes Grundnahrungsmittel.

Rund ums Abwasser

Wenn Ihr Grundstück an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden soll, stellen sich einige Fragen, wie zum Beispiel über die genaue Lage des nächstgelegen öffentlichen Kanals. Gerne helfen wir Ihnen natürlich beratend weiter. Im Vorfeld können Sie sich aber auch gerne schon einmal über einige wichtige Aspekte der Abwasserentsorgung informieren.

Rückstauklappen

Wenn Sie mit Ihrem Anwesen an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sind, besteht für Sie die Pflicht einen Rückstau des Abwasser durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. In der Regel geschieht dies über eine Rückstauklappe, die Sie als Anschlussnehmer auf eigene Kosten einbauen müssen. Dies sind besonders deshalb wichtig, da keine Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde im Fall von Rückstauschäden geltend gemacht werden können. Bei Neubauten werden Rückstausicherungen in der Regel immer berücksichtigt. Bei Altbauten sollten Sie in eigenem Interesse prüfen ob eine solche Sicherung vorhanden ist und wenn nicht, dass diese nachträglich noch eingebaut wird.

Kurzschließung der Hausklärgruben

Das gesamte Kanalnetz des Abwasserzweckverbandes der Gemeinde Nalbach ist bereits seit einigen Jahren an die jeweiligen Abwasseranlagen des EVS angeschlossen.
Aus diesem Grund sollten auch die Klärgruben im Gemeindegebiet kurzgeschlossen  sein.  

Sollten Sie zu Klärgruben noch weitere Auskünfte benötigen,  stehen Ihnen die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes der Gemeinde Nalbach unter Telefon 06838 9002191 / 192, zur Verfügung.

Regenwasser

Die Gemeinde Nalbach erhebt für die Ableitung von Niederschlagswasser eine gesplittete Abwassergebühr. Als Grundlage für die Berechnungen der Gebühr dienen die versiegelten Flächen des Anwesens wie befestigte Hofzufahrten und Dachflächen.

Wassermengen, die zur Bewässerung von Gärten, Tierhaltung u.ä. verwendet werden und damit nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen, können auf Antrag von der benutzungsabhängigen Schmutzwassergebühr befreit werden. Voraussetzung hierfür ist ein Nachweis dieser Wassermengen durch geeichte Messeinrichtungen (Gartenzähler).

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Gartenzählereinbau.

Gartenzähler

Sollte Sie größere Frischwassermengen für die Bewässerung des Gartens oder für Tierhaltung verbrauchen, können Sie diese auf Antrag von der Abwassergebühr befreien lassen. Dies setzt jedoch geeichte Messeinrichtungen, sogenannte Gartenzähler, voraus.

Hier greift der § 7 der Abwassergebührensatzung

§ 7
Absetzungen
1. Frischwassermengen, die nachweisbar nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Berechnung der Gebühr unberücksichtigt. Der prüffähige Nachweis hierüber ist grundsätzlich vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten und durch den Einbau von den Vorschriften des Eichgesetzes entsprechenden Mess- einrichtungen, die von dem AZV kontrolliert werden können, zu erbringen.
Der Gebührenpflichtige hat den Einbau der Messeinrichtungen durch einen Fachbetrieb nachzuweisen.
Der Antrag nach Satz 1 ist bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres für das abgelaufene Jahr zu stellen.