Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
Nalbach

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Ablesen der Wasserzähler 2025

Auch in diesem Jahr werden keine Ableser für die Wasseruhren unterwegs sein.

Wir bitten alle Wasserkunden, die Wasserzähler (ggfs. auch Gartenzähler) selbst abzulesen und uns den Stand/die Stände bis 16. November 2025 zu übermitteln.

Bitte informieren Sie uns

  • über unsere Web-Seite:      www.zweckverband-nalbach.de
  • Schriftlich:                           Sie erhalten Anfang November einen Ablesebrief,
  • per Telefon:                         06838 / 9002-190 

     

Erhalten Sie einen Ablesebrief, obwohl Sie mittlerweile den Zählerstand/die Zählerstände schon mitgeteilt haben, betrachten Sie das Schreiben als gegenstandslos. 

Bitte helfen Sie mit eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abrechnung zu erstellen.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Ihr Wasserzweckverband Nalbach

ACHTUNG Neuerung beim Zahlungsverkehr

Ab Oktober 2025 tritt mit der "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee, VoP) eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine bedeutende Neuerung im Zahlungsverkehr mit sich bringt – mit dem Ziel, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten.

 

Das bedeutet für Sie, dass nur noch Zahlungen an die Zweckverbände ohne Nachfrage ausgeführt werden, wenn Sie den richtigen Empfänger eingetragen haben. Dieser lautet

 

WZV / AZV Nalbach

 

Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre Überweisungen der Abschläge ab Oktober noch ausgeführt werden, insbesondere, wenn Sie einen Dauerauftrag erteilt haben. Gerne können Sie auch per Lastschriftverfahren bezahlen. Füllen Sie hierfür bitte das Formular Sepa Lastschriftverfahren aus.

 

 

Geschäftsleitung WZV und AZV

 

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband informiert

Nachdem in den vergangenen Jahren die Gebühren beim Abwasser konstant gehalten werden konnten, obwohl der EVS den einheitlichen Verbandsbeitrag stetig erhöht hat, mussten wir nun aufgrund der wirtschaftlichen Situation mit Beschluss vom 12.12.2024 die Gebühren ab 2025 anpassen. Die Schmutzwassergebühr liegt nun bei 3,84 €/m³ (vorher 3,33 €/m³). Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,83 €/m² (vorher 0,78 €/m²) und Jahr angeschlossener, bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche erhöht. Die Grundgebühr bleibt unverändert bei 4,00 €/Monat.

Beim Wasser bleiben die Preise unverändert. Der Arbeitspreis liegt weiterhin bei netto 2,09 €/cbm. Die Grundgebühr bei netto 10,50 € /Monat und Zähler.

Die neuen Tarife sind in den Vorauszahlungen für 2025 bereits eingepflegt. Sollten Sie keine Abrechnung von uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Ihnen ihre zukommen lassen können.

Die Geschäftsführung