Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
Nalbach

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Der Abwasserzweckverband informiert

Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Poolwasser

Bei zu entsorgendem Poolwasser handelt es sich im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, §54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) um Abwasser oder auch häusliches Schmutzwasser. Dies gilt unabhängig davon, ob zur Reinhaltung des Pools Chemikalien eingesetzt wurden oder nicht.

Somit ist das gebrauchte Poolwasser grundsätzlich der öffentlichen Kanalisation gebührenpflichtig zuzuführen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Frischwasser, das zur Befüllung von Schwimmbecken jeglicher Art genutzt wird, nicht von der Schmutzwassergebühr befreit werden kann.

Die Befüllung des Pools über eine ggfs. vorhandene Gartenuhr ist daher nicht gestattet.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Poolwasser finden Sie hier.

Die Geschäftsleitung
Abwasserzweckverband Nalbach

Der Wasser- und Abwasserzweckverband informieren

Aufgrund der enormen Preissteigerungen im Gesamten sowie der rückläufigen Wassermengen in den vergangenen Jahren, sehen wir uns gezwungen die Gebühren im Bereich Wasser zu erhöhen. Ebenso wirkt sich diese Entwicklung beim Abwasser aus. Hier kommt noch hinzu, dass der EVS den einheitlichen Verbandsbeitrag stetig erhöht. 

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 04.12.2025 wurden die Wasserpreise, sowie die Abwassergebühren ab 2026 angepasst:

Der Wasserpreis steigt von 2,09 €/m³ auf 2,26 €/m³. Um den stetig sinkenden Wasserverbrauch entgegen zu wirken, wurde die Grundgebühr von 10,50 €/Monat auf 12,00 €/Monat und Wasserzähler erhöht.

Die Schmutzwassergebühr liegt nun bei 4,01 €/m³ (vorher 3,86 €/m³). Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,83 €/m² und Jahr angeschlossener, bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche. Die Grundgebühr wird analog wie beim Wasser von 4,00 €/Monat auf 6,00 €/Monat erhöht. 

Die neuen Tarife werden in den Vorauszahlungen für 2026 bereits eingepflegt sein. 

Die Geschäftsführung