Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
Nalbach

Abwasserzweckverband Nalbach
Menü

Der Abwasserzweckverband informiert

Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Poolwasser

Bei zu entsorgendem Poolwasser handelt es sich im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, §54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) um Abwasser oder auch häusliches Schmutzwasser. Dies gilt unabhängig davon, ob zur Reinhaltung des Pools Chemikalien eingesetzt wurden oder nicht.

Somit ist das gebrauchte Poolwasser grundsätzlich der öffentlichen Kanalisation gebührenpflichtig zuzuführen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Frischwasser, das zur Befüllung von Schwimmbecken jeglicher Art genutzt wird, nicht von der Schmutzwassergebühr befreit werden kann.

Die Befüllung des Pools über eine ggfs. vorhandene Gartenuhr ist daher nicht gestattet.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Poolwasser finden Sie hier.

Die Geschäftsleitung
Abwasserzweckverband Nalbach

Der Wasser- und Abwasserzweckverband informiert

Nachdem in den vergangenen Jahren der Arbeitspreis beim Wasser konstant gehalten werden konnte, mussten wir aufgrund der wirtschaftlichen Situation mit Beschluss vom 13.12.2022 die Preise ab 2023 anpassen. Der Arbeitspreis liegt nun bei netto 2,09 €. Die Grundgebühr bleibt unverändert bei 10,50 €/Monat.

Beim Abwasser haben wir den Preis ab dem Jahr 2023 gesenkt. Mit Beschluss vom 13.12.2022 liegt der Arbeitspreis jetzt bei 3,33 €/cbm (vorher 3,50 € /cbm). Die Grundgebühr (4,00 € / Monat) und die Niederschlagswassergebühr (0,78 €/qm) bleiben unverändert.

Die neuen Tarife sind in den Abrechnungen/Vorauszahlungen bereits eingepflegt. Sollten Sie keine Abrechnung von uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir Ihnen ihre zukommen lassen können.

Die Verbandsgeschäftsführung