Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
Nalbach

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Der Abgabenbescheid

Vorauszahlunge
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Es kann vorkommen, dass sich die Zahl der im Haus lebenden Personen verändert. Dies hat dann auch Auswirkungen auf den Wasserverbrauch und die Gebühren. Wir können daher vereinbarte Vorauszahlungen, die mit der Schlussrechnung verrechnet werden gerne anpassen. Rufen Sie einfach kurz an.

Eigentümerwechsel

Sie verkaufen ein Haus oder wollen eines erwerben? Dann ist es sinnvoll zum Datum des Eigentümerwechsels auch den Zählerstand zu notieren und an uns weiterzugeben zusammen mit einer Kopie des Notarvertrages, Erbscheins sowie Informationen über den neuen Eigentümer. Dies erleichtert uns eine genaue Verbrauchsabrechnung.

Schmutzwasserbefreiung

Für Frischwasser, das nicht in den Kanal gelangt, können Sie eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr beantragen. Fälle sind hier zum Beispiel der Wasserverbrauch in der Viehwirtschaft oder Gartenbewässerung. Geeichte Messgeräte müssen hierzu jedoch installiert sein. Informationen hierzu finden Sie im § 7 Abwassergebührensatzung. Ferner sind die Einbauanleitungen des Abwasserzweckverbandes zwingend einzuhalten.

Beispiel: Stallzähler (bei Viehzucht)

Wasser zur Unterhaltung von Vieh wird „verbraucht“ und gelangt somit nicht in den Kanal. Daher bieten wir an, einen extra Zähler an die Wasserleitung im Stall anzubringen, um die Menge an Wasser zu erfassen, die nicht in den Kanal gelaufen ist (nicht angefallenes Schmutzwasser). 

Für Neukunden

Wir sind für Sie zuständig, wenn es um den Wasserhausanschluss bis zum ersten Ventil im Haus geht.
Alles was danach kommt ist Sache des Eigentümers und der von ihm beauftragten Fachfirma. Diese Firma kümmert sich in der Regel auch um den Wasserversorgungsantrag, der für neue oder geänderte Wasseranschlüsse notwendig ist. Die Unterlagen finden Sie unter dem Punkt Downloads.