Trinkwasserzweckverband Nalbach

Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband
der Gemeinde Nalbach

Abwasserzweckverband Nalbach
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Wasseranschlüsse

Allgemeine Informationen zum Wasserhausanschluss

Der Hauswasseranschluss


Der Hauswasseranschluss beginnt an der Abzweigung des Rohrleitungsnetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung nach der Mauerdurchführung. Der Anschluss zählt zu den Betriebsanlagen des Wasserzweckverband und Abwasserzweckverband der Gemeinde Nalbach, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Als Wasserversorgungsunternehmen sind wir berechtigt, Ihnen als Anschlussnehmer die für eine wirtschaftliche Betriebsführung notwendigen Kosten in Rechnung zu stellen; und zwar für die Erstellung des Hausanschlusses die Veränderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von Ihnen veranlasst wurde.

Alle im Zusammenhang mit dem Hausanschluss entstehenden Kosten, wie dessen Verlegung, Veränderung oder Erweiterung, werden dabei von uns dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt. Nähere Informationen finden sich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Paragraph 10 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) enthält Informationen zum Wasserhausanschluss. 

Zum Nachlesen:
www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__10.html
Neukunde?

Wichtige Infos für unsere Neubürger finden Sie HIER.

Unser Service für Ihr Vorhaben

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner zur Sicherstellung Ihrer Wasserversorgung im Gebäude. Wir verlegen Neuanschlüsse für den Neubau und übernehmen Reparaturarbeiten an den vorhanden Leitungssystemen. Evtl. notwendige Erdarbeiten werden ebenso von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen übernommen. Selbstverständlich werden wir dabei Schäden an der Bepflanzung oder Pflasterung möglichst vermeiden. Das Wiederherstellen einer Fläche nach Durchführung der von uns notwendigen Arbeiten obliegt jedoch Ihnen. Dies heißt, dass Sie auch die Kosten dafür übernehmen müssen.

Mehrspatenanschluss gewünscht

Neu: Wird ein Hausanschluss erstmals eingerichtet, setzen viele Hauseigentümer auf einen sogenannten Mehrspatenanschluss. Dabei genügt eine Kernbohrung für alle wichtigen Anschlüsse wie Wasser, Strom und Telekomunikation. Die Kosten in einem solchen Fall würden von uns individuell berechnet.

Nach den Arbeiten: Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigners

Nach Abschluss unserer Arbeiten können Sie weiter an der Gestaltung Ihres Anwesens arbeiten. Beachten Sie jedoch, dass Sie als Eigentümer gesetzlich verpflichtet sind für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Sichern Sie daher Ihre Baustelle ordnungsgemäß ab.

Keine Erdung über die das Wasserleitungsnetz

Durch den zunehmende Einsatz von Kunststoff müssen wir darauf hinweisen, dass das Wasserleitungsnetz nicht als Erdungsleitung geeignet ist. Dies gilt beim Neuanschluss ebenso wie bei einer Erneuerung eines bestehenden Anschlusses. Da die korrekte Erdung Sache des Eigentümers ist, übernehmen wir bei Fehlern keine Haftung. Wenn Sie nicht sicher sind ob die Erdung korrekt ausgeführt wurde empfehlen wir die Hinzuziehung einer Fachfirma.